Nutzungsplanung: Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung; Auftragsvergabe und Vertragsgenehmigung
Betrifft
8906 Bonstetten
Genehmigung
Mit Beschluss vom 18. März 2024 genehmigte der Gemeinderat den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Diego Willa und Roman Wolf, patentierte Ingenieur-Geometer in der Firma Wälter Willa, Ingenieure für Geomatik Planung Werke KIG, Affoltern a.A..
Beschluss/Verfügungsnummer: 346
Beschluss/Verfügungsdatum: 2024-03-18
Rechtliche Hinweise
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können während der vorstehend erwähnten Frist bei der Gemeinde Bonstetten, Bereich Hochbau, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, eingesehen werden.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 27.04.2024
Kontaktstelle
Gemeinde Bonstetten
Bereich Hochbau
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Tel.: 044 701 95 25
Mail: hochbau@bonstetten.ch