Friedhof Affoltern am Albis - Grabräumung
Die Ruhefrist für die folgenden Gräber läuft in Kürze ab oder ist bereits abgelaufen:
Urnennischen 2 und 3 Grabnrn. 22 - 60 (Beisetzungsjahr 1994 - 2004)
Urnengräber Grabnrn. 500; 522 - 530 (Bestattungsjahr 2004)
Kindergrab Grabnr. 4 (Bestattungsjahr 2004)
Erdgräber Grabnrn. 294 - 306 (Bestattungsjahr 2004)
Das Familienerdgrab Nr. 13 und das Familienurnengrab Nr. 21 werden auf Antrag vorzeitig aufgehoben.
Die erwähnten Gräber werden im April 2025 aufgehoben.
Wir bitten Sie, die Pflanzen und Grabzeichen bis 31. März 2025 zu entfernen. Danach werden die genannten Gräber und der noch vorhandene Grabschmuck durch die Stadt geräumt.
Bei Fragen können Sie sich an das Bestattungsamt Affoltern am Albis, Telefon 044 762 56 56 wenden.
Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen beim Stadtrat ein Begehren um Neubeurteilung gestellt werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.
6. Dezember 2024
Bestattungsamt Affoltern am Albis