Nutzungsplanung: Teilrevision Bau- und Zonenordnung, Revision Kernzonenpläne Sellenbüren und Stallikon, Öffentliche Auflage und Anhörung nach § 7 PBG
Betrifft
8143 Stallikon
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Stallikon hat mit Beschluss vom 7. November 2022 die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), Revision Kernzonenpläne Sellenbüren und Stallikon, zuhanden der öffentlichen Auflage und der Anhörung gemäss § 7 Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) verabschiedet.
Beschluss/Verfügungsnummer: 250
Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-11-07
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen liegen vom 6. Januar bis 7. März 2023 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Stallikon, Schalter Einwohnerkontrolle, Reppischtalstrasse 53, Stallikon während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Zudem sind die Unterlagen auf www.stallikon.ch aufgeschaltet.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schriftlich bis 7. März 2023 (Datum des Poststempels) dem Gemeinderat Stallikon, Reppischtalstrasse 53, 8143 Stallikon, einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage durch die Gemeindeversammlung entschieden.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 06.02.2023
Kontaktstelle
Bauamt Stallikon
Reppischtalstrasse 53
8143 Stallikon