Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2022-2026
Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022-2026 für den Sonntag, 27. März 2022 an.
Gemäss Art. 4 der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Aeugst am Albis sind an der Urne zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats und dessen Präsidium
- 5 Mitglieder der Primarschulpflege und deren Präsidium
- 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren Wohnsitz in der politischen Gemeinde Aeugst am Albis hat. In Anwendung von Art. 5 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt, auf dem die Personen aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens 15. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung schriftlich mit folgenden Angaben zu melden:
Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort. Zudem können der Rufname, die Parteizugehörigkeit und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person dem Organ schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Formulare sind auf der Homepage www.aeugst-albis.ch (→ Erneuerungswahlen 2022) oder unter der Telefonnummer 044 763 50 61 zu beziehen.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
2. November 2021
Gemeinderat Aeugst am Albis