Hundesteuer
In Anwendung von § 23 des kant. Hundegesetzes vom 14. April 2008 hat der Gemeinderat die Hundeabgabe für das Jahr 2021 wie folgt festgesetzt:
Fr. 120.00 (unverändert) inkl. Einschreibe-, Melde- und auf Kantonsgebühr. Für verspätete Meldungen wird eine Gebühr von Fr. 20.00 erhoben.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A., schriftlich erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
8. September 2020
Gemeinderat