Anpassung des Gebührentarifs Art. 13, Eintritt für Schulklassen ins Naturbad Maschwanden

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
18.3.2021
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Anpassung des Gebührentarifs Art. 13, Eintrittspreise für Schulklassen ins Naturbad Maschwanden

Auf Grundlage von Art. 5 der Gebührenverordnung vom 01.01.2018 hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 9. März 2021 Art. 13 des Gebührentarifs ergänzt, wobei die Ergänzung per 1. Mai 2021 in Kraft treten soll. Wird ein Rechtsmittel ergriffen, wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden.
 
Der Gemeinderat hat erlassen, dass für Schulklassen aus Maschwanden, Knonau und Mettmenstetten (Primar- und Sekundarschule) kein Eintrittsgeld erhoben wird. Der Eintritt ist neu gratis. Bisher wurde für auswärtige Schulklassen / Gruppen ab 10 Personen ein Eintrittspreis von CHF 2.00 p.P. verlangt. Der Eintrittspreis für einheimische Schulklassen wurde bis anhin nicht definiert.

 
Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf oder kann über amtliche-nachrichten.ch/maschwanden elektronisch eingesehen werden.
 
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
 
Gemeinderat Maschwanden

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Gebührentarif, Stand 09.03.2021.pdfHerunterladen