Anpassung Gebührentarif (GebT)
Der Gemeinderat Stallikon hat am 25. Mai 2020 den Gebührentarif (GebT) wie folgt angepasst:
Art. 11bis Krippen- und Hortaufsicht / Aufsicht Tagesfamilien (neu)
Erteilung und Erneuerung einer Bewilligung Krippen und Horte Fr. 750.00
Erteilung und Erneuerung einer Bewilligung Tagesfamilien Fr. 250.00
Beanstandungen und Kontrolle: Verfügung von Auflagen Fr. 200.00
Die Aufwendungen für die externe Krippen-, Hort- und Tagesfamilienevaluation,
ausserordentliche Aufsichtsbesuche und Kontrolle der Einhaltung von Auflagen
werden dem Krippen-/Hortbetreiber bzw. dem Tagesfamilienbetreiber effektiv
und ohne Verwaltungskostenzuschlag separat in Rechnung gestellt.
Art. 56 Ausländerrechtliche Gebühren
Es gilt die Ausländerrechtliche Gebührenverordnung
der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich (LS 142.21):
Verpflichtungserklärung für visumspflichtige Ausländer
- Bestätigung durch die Gemeinde (Solvenzprüfung) Fr. 30.00
- Bestätigung durch das kantonale Migrationsamt Fr. 30.00
Die vorstehenden Änderungen treten am 1. Juli 2020 in Kraft. Wird ein Rechtsmittel ergriffen wird über die Inkraftsetzung erneut entschieden. Der angepasste Gebührentarif wird anschliessend auf der Webseite www.stallikon.ch (Systematische Rechtssammlung) veröffentlicht.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c VRG sowie § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
29. Mai 2020
Gemeinderat Stallikon