Zusammenarbeitsvertrag betreffend Forstrevier, Revision
Der Gemeinderat Obfelden hat am 27. Juni 2023 folgendem Vertrag mit den Gemeinden Knonau, Mettmenstetten, Maschwanden und Ottenbach zugestimmt:
Zusammenarbeitsvertrag betreffend Forstrevier
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen werden.