Anpassung der Wassergebühren per 1. Oktober 2024
Der Gemeinderat Maschwanden hat mit Beschluss Nr. 6 vom 16. Januar 2024 die Wassergebührenansätze in Anwendung von Art. 74 der Verordnung für die Wasserversorgungsanlagen vom 20. Juni 2011 per 1. Oktober 2024 angepasst. Auf den 1. Oktober 2024 wird die jährliche Grundgebühr auf CHF 75.00 je Nennleistung des Wasserzählers (in Kubikmeter pro Stunde = Qmax m3/h) und der Mengenpreis pro m3 auf CHF 1.40 festgesetzt.
Die Gebühren verändern sich wie folgt:
bis 30.09.2024 | ab 01.10.2024 | Veränderung in % | |
Mengengebühr je m3 | CHF 1.05 | CHF 1.40 | + 33% |
Grundgebühr je Nennleistung Qmax m3/h | CHF 55.00 | CHF 75.00 | + 36% |
Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich erhoben. Angewandt wird der reduzierte Satz von 2.6 Prozent.
Die Gemeinde ist ihrer Konsultationspflicht gemäss Art. 14 Abs 1 PüG nachgekommen und hat die Anpassung der Gebühren dem Preisüberwacher unterbreitet. Dieser hat gegen die Gebührenanpassung keine Einwände und auf die Abgabe einer formellen Empfehlung verzichtet.
Der Beschluss des Gemeinderats, die angepasste Tarifordnung sowie die Stellungnahme des Preisüberwachers vom 5. April 2024 sind der Publikation unter www.amtliche-nachrichten.ch angehängt und liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zur Einsicht auf.
Gegen diese Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich beim Bezirksrat, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit als möglich, beizulegen.
12. April 2024
Gemeinderat Maschwanden