Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Definitive Wahlvorschläge, stille Wahl Präsidium, Urnenwahl Mitglied Gemeinderat

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
3.8.2023
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Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 - Definitive Wahlvorschläge, stille Wahl Präsidium, Urnenwahl Mitglied

Nach Ablauf der zweiten Frist liegen folgende definitiven Wahlvorschläge für Ersatzwahl des Präsidiums und eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 vor:

1 Mitglied des Gemeinderates

Name, Vorname (Rufname)

Jahr-
gang

Beruf

Adresse
in Stallikon

bisher/
neu

Partei

Müller Carmen

1966

dipl. Gerontologin HF

Büelstrasse 66a

neu

parteilos

Nokes Christopher (Chris)

1944

pens. Elektroingenieur

Rainstrasse 67c

neu

parteilos

Zbinden Andreas (Andi)

1988

Treuhänder mit eidg. Fachausweis

Rainstrasse 110

neu

SVP

 

Wahlanordnung: Die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Art. 8 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2013 (GO) sowie § 54 und § 54a Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) sind nicht erfüllt. Die Urnenwahl wird am Sonntag, 22. Oktober 2023 (1. Wahlgang) durchgeführt. In Anwendung von Art. 8 GO und §§ 54, 55 und 61 GPR wird ein leerer Wahlzettel mit einem Beiblatt verwendet. Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 14. Januar 2024 statt.

 

Gemeindepräsident

Name, Vorname (Rufname) Jahr-gang Beruf Adresse in Stallikon bisher/
neu
Partei
Bernhard Reto 1966 Unternehmer Loomattstrasse 18a neu
(als GP)
parteilos

 

Stille Wahl: Damit sind die Voraussetzungen gemäss Art. 8 Gemeindeordnung vom 13. Juni 2021 (GO) sowie § 54 und § 54a Gesetz über die politischen Rechte (GPR, LS 161) für eine stille Wahl des Gemeindepräsidenten erfüllt. Der Kandidat ist mit Zirkularbeschluss vom 2. August 2023 durch den Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt.

Gegen diese Wahlanordnung bzw. gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 2. August 2023 (stille Wahl Gemeindepräsident) kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

4. August 2023
Gemeinderat Stallikon