Strassenbau: Gemeinde Hausen am Albis, 650 Albisstrasse, Hindernisfreier Ausbau Haltestelle, Sanierung Fahrbahn, Anpassung Beleuchtung
Betrifft
8915 Hausen am Albis
Öffentliche Planauflage, Mitwirkung der Bevölkerung
Im Sinne des Mitwirkungsverfahrens gemäss § 13 StrG wird eine Planauflage des genannten Projekts durchgeführt.
Die Albisstrasse in der Gemeinde Hausen am Albis zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse (RVS) Nr. 650 klassiert. Das Projekt umfasst entlang der Albisstrasse die Bushaltestelle Riedmatt, deren Haltekanten hindernisfrei ausgebaut und mit einer Anschlaghöhe von 22 cm realisiert werden. Nebst den Bushaltekanten wird die Geometrie der Fahrbahn und somit auch die Strassenentwässerung örtlich angepasst. Im Bereich um die Bushaltestellen sind Belagsarbeiten an der Fahrbahn und dem Rad-/ Gehweg vorgesehen.
Durchführende Stelle: Tiefbauamt Kanton Zürich
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gemeindeverwaltung Hausen am Albis
Bauamt
Ebertswilerstrasse 1
8915 Hausen am Albis
Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage des Kantons unter www.zh.ch/strassenprojekte digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen.
Einwendungen gegen das Projekt im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung können innerhalb der Auflagefrist schriftlich bei der Kontaktstelle erhoben werden. Sofern allfällige Einwendungen gegen das Projekt nicht berücksichtigt werden können, wird dazu in einem schriftlichen Bericht gesamthaft Stellung genommen.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, in schriftlicher Form an die Gemeinde Hausen am Albis zuhanden
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2,
8090 Zürich einzureichen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 19.09.2024
Auflage-/Mitwirkungsfrist
Kontaktstelle
Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich