Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums am Schachenbach

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
12.9.2022
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Nutzungsplanung: Festlegung des Gewässerraums am Schachenbach (Bonstetten / Wettswil a.A.)

Betrifft 

8907 Wettswil a.A.

 

Öffentliche Auflage

Festlegung des Gewässerraums am Schachenbach. Öffentliche Auflage gemäss § 15 I Abs. 1 HWSchV

 

Beschluss-/Verfügungsnummer: Verfügung der Baudirektion Kanton Zürich

 

Beschluss-/Verfügungsdatum: 2022-09-02

 

Rechtliche Hinweise und Fristen 

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. 

 

Die Unterlagen liegen ab dem 13. September 2022 während 30 Tagen zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnerkontrolle, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. auf. Sie sind auch online auf www.amtliche-nachrichten.ch ab dem 13. September 2022 einseh- und downloadbar. Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind telefonisch anzufragen. 

 

Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 13.10.2022

Nutzungsplanungen haben eien Rechtsmittelfrist von 30 Tagen. 

Anhänge
Dateiname
W2493_Technischer Bericht Gewässerraumfestlegung.pdfHerunterladen
W2493.003_02_Schachenbach.pdfHerunterladen
Festlegung des definitiven Gewässerraums Verfügung AWEL 0209.pdfHerunterladen