Friedhof- und Bestattungsreglement (KRS 840.11) – Totalrevision – Genehmigung und Inkraftsetzung

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
26.2.2024
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Friedhof- und Bestattungsreglement (KRS 840.11) – Totalrevision – Genehmigung und Inkraftsetzung

Mit GRB-Nr. 200 vom 11. Dezember 2023 hat der Gemeinderat das totalrevidierte Friedhof- und Bestattungsreglement (KRS 840.11) der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. genehmigt und per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Der Beschluss sowie das Reglement stehen unter www.amtliche-nachrichten.ch/wettswil zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A., Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig, die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

 

Wettswil a.A., 27. Februar 2024

Gemeinderat Wettswil a.A.

Anhänge
Dateiname
840.11, Friedhof- und Bestattungsreglement der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. vom 11. Dezember 2023, Gemeinderatsbeschluss-Nr. 200, Genehmigung.pdfHerunterladen
840.11, Friedhof- und Bestattungsreglement der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. vom 11. Dezember 2023.pdfHerunterladen