Entlassung aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten: Gebäude Vers.-Nr. 329, Kat.-Nr. 1052, Hinterdorfstrasse 10, 8933 Maschwanden
Betrifft
8933 Maschwanden
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Maschwanden hat mit Beschluss Nr. 137 vom 19. Juli 2022, gestützt auf § 213 PBG, das Gebäude, Vers.-Nr. 329, auf Kat.-Nr. 1052, an der Hinterdorfstrasse 10, 8933 Maschwanden, aus dem Inventar der schutzwürdigen Bauten der Gemeinde Maschwanden entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderats mit dazgehörigen Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Zustellung (Eigentümer) bzw. Publikation (Dritte) an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.09.2022
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.