Aufhebung kommunales Feuerverbot per 1. September 2022
Die vergangenen Tage haben im Kanton Zürich mit tieferen Temperaturen, Feuchtigkeit durch Tau und Niederschlägen zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr geführt. Die Baudirektion Kanton Zürich, ALN, Abteilung Wald, hat deshalb am 31. August 2022 verfügt, das am 21. Juli 2022 verfügte Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per 1. September 2022 aufzuheben. Die Waldbrandgefahr wird von "gross" (Stufe 4 von 5) auf "erheblich" (Stufe 3 von 5) zurückgestuft.
Nachdem sich die Waldbrandgefahr auf dem Gemeindegebiet Stallikon ebenfalls entspannt hat, erachtet der Gemeinderat den Zeitpunkt als geeignet, das kommunale Feuerverbot vom 21. Juli 2022 per 1. September 2022 aufzuheben.
Der Beschluss liegt auf der Gemeindeverwaltung (Schalter Einwohnerkontrolle) zur Einsichtnahme auf und ist auf www.stallikon.ch aufgeschaltet.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
2. September 2022
Gemeinderat