Verkehrsanordnung: Hatzentalstrasse
Betrifft
814 Stallikon
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Hatzentalstrasse
Bestehend: Auf der Hatzentalstrasse ist der Verkehr mit Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Davon ausgenommen ist, ausschliesslich mit Bewilligung der Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, der Zubringerdienst zur Folenweid gestattet.
Neu: Der Zubringerdienst zur Folenweid ist gestattet.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21.11.2022
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion Kanton Zürich
Rekursabteilung
Postfach
8090 Zürich
Weitere Angaben zur Meldung
Gemeinderat Stallikon