Dauernde Verkehrsanordnung: Hatzentalstrasse

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
20.10.2022
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Verkehrsanordnung: Hatzentalstrasse


Betrifft

814 Stallikon


Dauernde Verkehrsanordnung


Auf Antrag der Gemeinde Stallikon hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:


Hatzentalstrasse


Bestehend: Auf der Hatzentalstrasse ist der Verkehr mit Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder verboten. Davon ausgenommen ist, ausschliesslich mit Bewilligung der Baudirektion des Kantons Zürich, Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, der Zubringerdienst zur Folenweid gestattet.


Neu: Der Zubringerdienst zur Folenweid ist gestattet.


Verfügende Stelle

Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung


Rechtliche Hinweise und Fristen


Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.


Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 21.11.2022
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.


Kontaktstelle

Sicherheitsdirektion Kanton Zürich

Rekursabteilung

Postfach

8090 Zürich


Weitere Angaben zur Meldung


Gemeinderat Stallikon