Amtliche Publikation

Abwasserbeseitigungsgebühren 2025, Festsetzung

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Verordnungen, Reglemente
Veröffentlicht am
17.10.2024
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Abwasserbeseitigungsgebühren 2025, Festsetzung

In Anwendung von Art. 9 der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen (Gebührenverordnung) vom 10. Mai 1999 hat der Gemeinderat Mettmenstetten die Siedlungs-entwässerungsgebühren  für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

  • Grundgebühr: pauschal Fr. 60.00 inkl. MwSt. pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb und Haushaltung (unverändert)
  • Verbrauchsabhängige Gebühr pro m³ Fr. 1.50 (unverändert)

 

Gegen die Gebührenfestsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

18. Oktober 2024

Gemeinderat