Genehmigung der Abfallverordnung der Gemeinde Hedingen
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 27. September 2022 verfügt:
Die mit Beschluss vom 9. Juni 2022 von der Gemeindeverrsammlung verabschiedete Revision der Abfallverordnung der Gemeinde Hedingen wird genehmigt.
Beschluss/Verfügungsnummer: BD 00962507
Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-09-27
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich, die Abfallverordnung sowie der Beschluss der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 liegen bis 7. November 2022 zur Einsichtnahme im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, auf.
Gegen die Verfügung der Baudirektion des Kantons Zürich kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 7.11.2022