Entlassung aus dem Schutzinventar, Oberdorfstrasse 25, 8926 Uerzlikon
Betrifft
8926 Uerzlikon
Angaben zur Meldung
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat mit Beschluss Nr. 2024-128 am 10.06.2024, gestützt auf § 213 PBG, das Gebäude Oberdorfstrasse 25, 8926 Uerzlikon, Vers.-Nr. 250, Kat.-Nr. 1549, Inv.-Nr. 40, aus dem Inventar der die dörfliche Struktur und das kulturelle Erbe prägenden möglichen Schutzobjekte entlassen. Auf das Anordnen von Schutzmassnahmen für das Gebäude wird verzichtet.
Einsichtnahme
Der Beschluss des Gemeinderates mit den dazugehörigen Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeinde Kappel am Albis eingesehen werden.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss sowie die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Formelle und materielle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 29.07.2024
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.