Amtliche Publikation

Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
11.9.2024
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Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Primarschulpflege für den Rest der Amtsdauer 2022 - 2026

Der Bezirksrat hat dem Entlassungsgesuch von Janna Kunstreich als Mitglied der Primarschulpflege entsprochen und sie unter Verdankung der geleisteten Dienste entlassen. 

 

Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Ersatzwahl für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 auf Sonntag, den 9. Februar 2025 festgesetzt. Als Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang wird der 18. Mai 2025 festgesetzt.

 

In Anwendung von Art. 5 Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 22. Oktober 2024 Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten, Albisstrasse 2, 8932 Mettmenstetten, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Mettmenstetten hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Mettmenstetten unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Formulare für die Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung Mettmenstetten bezogen werden. 

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Geht für das zu besetzende Amt nur ein Wahlvorschlag ein und bleibt dieser Wahlvorschlag auch nach Ablauf der 7-tägigen Nachfrist als einziger Wahlvorschlag bestehen, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt erklärt. Anderenfalls wird am 9. Februar 2025 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Anordnung  kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern am Albis erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. 

11. September 2024

Gemeinderat Mettmenstetten