Temporäres Durchgangszentrum für
Asylsuchende, Genehmigung eines
Zusammenarbeitsvertrags zwischen
Obfelden, Hausen am Albis,
Mettmenstetten und Ottenbach
Der Gemeinderat hat am 18. April 2023 mit Beschluss-Nr. 86 folgenden Kredit als gebundene Ausgabe bewilligt:
Genehmigung eines Verpflichtungskredits (gemäss Bruttoprinzip) im Umfang von Fr. 102‘594.03 als gebundene Ausgabe für den Betrieb einer temporären Asylunterkunft in der Zivilschutzanlage Obfelden.
Da der Kanton Zürich per 1. Juni 2023 angesichts der Zunahme von
Asylgesuchen die Asylquote von 0.9 % auf 1.3 % erhöht hat, sind die
Gemeinden gesetzlich dazu verpflichtet, zusätzlichen Wohnraum zu
schaffen.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die
politischen Rechte und Ihre Ausübung innert fünf Tagen beim Bezirksrat
Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben
werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung
enthalten. Allfälligen Rekursen wird gemäss § 25 Abs. 3 VRG die
aufschiebende Wirkung entzogen.
Der Protokollauszug des Gemeinderats kann während der Rekursfrist bei der
Gemeinde Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden bezogen
werden.