Ersatzwahl von einem Mitglied der Primarschulpflege für die Amtsdauer
2022/2026
Der Gemeinderat Hausen am Albis hat mit Beschluss vom 8. November 2022 die Ersatzwahl von einem Mitglied der Primarschulpflege für die Amtsdauer 2022 – 2026 für den 12. März 2023 angeordnet. Als Termin für einen allfälligen 2. Wahlgang wird der 18. Juni 2023 festgesetzt.
In Anwendung des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 7 der Gemeindeordnung sind bis zum 3. Januar 2023 um 11:30 Uhr Wahlvorschläge bei der Einwohnerkontrolle, Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Hausen am Albis mit Geburtsjahr und Adressangabe eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist veröffentlicht.
Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge zurückgezogen, aber auch neue eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Amt der Primarschulpflege nur ein Wahlvorschlag ein und bleibt dieser Wahlvorschlag auch nach Ablauf der 7-tägigen Frist als einziger bestehen, wird die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt erklärt. Anderenfalls wird am 12. März 2023 eine Urnenwahl im ordentlichen Verfahren durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind via Homepage (www.hausen.ch) oder am Schalter der Einwohnerkontrolle erhältlich.
Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den 2. Wahlgang. Bis 10 Tage nach dem 1. Wahlgang können bei der jeweiligen wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.