Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das Gemeindegebiet Maschwanden
Mit Beschluss vom 27. Juli 2022 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum
kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 20. Juli 2022 – ein
allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Maschwanden erlassen.
Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.
Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des
kantonalen Verbotes.
Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern. Der Beschluss kann auf www.maschwanden.ch eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt Affoltern, Postfach, 8910 Affoltern am Albis wegen Verletzung von übergeordnetem Recht innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfälligen Rekursen wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Gemeinderat Maschwanden
29. Juli 2022