Definitive Unterschutzstellung gem. § 205 lit. d PBG: Vertragsgenehmigung Jonenbachstrasse 23

Veröffentlicht von
Rifferswil
Rubrik
Unterschutzstellung
Veröffentlicht am
23.11.2023
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Unterschutzstellungsvertrag Liegenschaft Jonenbachstrasse 23, Rifferswil


Betrifft

8911 Rifferswil


Angaben zur Meldung


Der Gemeinderat Rifferswil hat an seiner Sitzung vom 7. November 2023 gestützt auf § 2023 Abs. 1 lit. c) und § 213 Planungs- und Baugesetz PBG den verwaltungsrechtlichen Schutzvertrag zwischen der Politischen Gemeinde Rifferswil und der Eigentümerschaft Kehrli Koller Schneebeli für die Liegenschaft Objekt-Nr. 50, Vers.-Nr. 165 auf dem Grundstück Kat.-Nr. 2020, Jonenbachstrasse 23, Rifferswil, genehmigt.


Einsichtnahme

Der Beschluss des Gemeinderates sowie die Akten liegen währen der Rekursfrist auf der Gemeindeverwaltung Rifferswil, Jonenbachstrasse 1, 8911 Rifferswil öffentlich zur Einsichtnahme auf und können während den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden.


Rechtliche Hinweise und Fristen


Publikation nach Planungs- und Baugesetz (PBG).


Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, wegen Rechtsverletzung, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhaltes sowie Unangemessenheit der angefochtenen Anordnung schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 329 PBG, § 19 Abs. 1 VRG i.V.m. § 20 Abs. 1 VRG). Die Kosten des Rekursverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.


Rechtsmittelfrist

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 25.12.2023
Meldungen für Unterschutzstellungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.