Dauernde Verkehrsanordnung Jonenstrasse, Affolternstrasse, Rickenbacherstrasse
Betrifft: 8913 Ottenbach
Verkehrsanordnung:
Auf Antrag der Gemeinde Ottenbach und im Einvernehmen mit dem Tiefbauamt des Kantons Zürich hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Auf folgenden Streckenabschnitten wird zur Verbesserung der Lärmsituation die signalisierte Innerorts-Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festgelegt (bisher HG 50 km/h).
- Jonenstrasse ab Hausnummer 20 bis Einmündung Zwilliker-/ Muristrasse
- Affolternstrasse ab Einmündung Zwilliker-/Muristrasse bis Einmündung
Rickenbacherstrasse
- Rickenbacherstrasse ab Einmündung Affolternstrasse bis Einmündung
Rigiblick
Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 20. Dezember 2023
Anmeldestelle: Baurekursgericht des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich
Publizierende Stelle: Tiefbauamt des Kantons Zürich, Gemeindeverwaltung Ottenbach