Gesamtrevision kommunaler Teilrichtplan Verkehr - Öffentliche Auflage
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Wettswil am Albis hat mit Beschluss vom 6. Februar 2023 die Gesamtrevision des kommunalen Teilrichtplans Verkehr zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet.
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die Unterlagen stehen vom 10. März 2023 bis 9. Mai 2023 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet unter www.mitwirken.wettswil.ch zum Download zur Verfügung und liegen in der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schrifltich bis 9. Mai 2023 über www.mitwirken.wettswil.ch einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage entschieden.
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Wettswil a.A.
Abteilung Bau und Infrastruktur
Ettenbergstrasse 1
8907 Wettswil a.A.