Gesamtrevision kommunaler Teilrichtplan Verkehr - Verabschiedung zu Handen öffentliche Mitwirkung

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Wettswil am Albis
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
9.3.2023
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Gesamtrevision kommunaler Teilrichtplan Verkehr - Öffentliche Auflage

Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat Wettswil am Albis hat mit Beschluss vom 6. Februar 2023 die Gesamtrevision des kommunalen Teilrichtplans Verkehr zuhanden der öffentlichen Auflage und Anhörung gemäss §7 Planungs- und Baugesetz (PBG) verabschiedet. 

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

Die Unterlagen stehen vom 10. März 2023 bis 9. Mai 2023 während 60 Tagen von der Publikation an gerechnet unter www.mitwirken.wettswil.ch zum Download zur Verfügung und liegen in der Gemeindeverwaltung, Bereich Bevölkerungsdienste, Einwohnerkontrolle, Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. während den Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.  

 

Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den aufliegenden Unterlagen äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die Eingaben sind schrifltich bis 9. Mai 2023 über  www.mitwirken.wettswil.ch einzureichen. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Festsetzung der Vorlage entschieden. 

 

Kontaktstelle 

Gemeindeverwaltung Wettswil a.A.

Abteilung Bau und Infrastruktur 

Ettenbergstrasse 1

8907 Wettswil a.A.