Ersatzwahl von einem Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 bis 2026
- Anordnung 2. Wahlgang
In Anwendung von § 84 des Gesetzes über die politischen Rechte wird für die nicht besetzte Stelle folgender Behörde ein 2. Wahlgang angeordnet:
- ein Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Der 2. Wahlgang findet am Sonntag, 18. Juni 2023 statt. Die Stimmberechtigten erhalten einen leeren Wahlzettel.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Obfelden, 28. April 2023
Kirchenpflege Obfelden