Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchen-pflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 - 2026 – Wahlvorschlag

Veröffentlicht von
Wettswil am Albis
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
21.11.2022
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Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A für die Amtsdauer 2022 - 2026 – Wahlvorschlag

Aufgrund der Wahlausschreibung vom 7. Oktober 2022 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes der Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. innert der gesetzlichen Frist folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:

 

Evang.-ref. Kirchenpflege Stallikon-Wettswil a.A. (1 Mitglied)

 

  1. Poser Marijke, 1977, Lehrerin, Weiherbrünneliweg 2, 8907 Wettswil a.A., neu

 

In Anwendung von § 53 Gesetz über die Politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis 29. November 2022, angesetzt innert welcher der Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann. Es können dem Gemeinderat Wettswil a.A., Ettenbergstrasse 1, 8907 Wettswil a.A. auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

 

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich oder stehen unter www.wettswil.ch zum Download bereit.

 

Der Gemeinderat Wettswil a.A. erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Übersteigt die Zahl der Wahlvorschläge diejenigen der zu besetzenden Stellen, wird gestützt auf Art. 6 der Kirchgemeindeordnung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Stallikon-Wettswil eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern a.A., Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Wettswil a.A., 22. November 2022

 

Gemeinderat Wettswil a.A.