Richtplanung: Kommunaler Verkehrsrichtplan Kappel am Albis
Betrifft
8926 Kappel am Albis
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat Kappel am Albis hat am 12. September 2022 den kommunalen Verkehrsrichtplan zuhanden des Auflage- und Anhörungsverfahrens gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes verabschiedet.
Beschluss/Verfügungsdatum: 2022-09-12
Rechtliche Hinweise und Fristen
Die öffentliche Auflage umfasst folgende Unterlagen:
- Kommunaler Teilrichtplan Verkehr, Fuss- und Veloverkehr, Mst. 1:7'500 vom 5. September 2022
- Kommunaler Teilrichtplan Verkehr, Motorisierter Individualverkehr und öffentlicher Verkehr, Mst. 1:7'500 vom 5. September 2022
- Richtplantext vom 5. September 2022
- Bericht gemäss Art. 47 RPV vom 5. September 2022.
Die Frist von 60 Tagen für die öffentliche Auflage dauert vom 30. September 2022 bis 29. November 2022. Die Unterlagen liegen während dieses Zeitraums bei der Gemeindeverwaltung Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis während den ordentlichen Öffnungszeiten öffentlich auf und stehen auf der Webseite (www.kappel-am-albis.ch) elektronisch zur Verfügung.
Während der Auflagedauer kann sich jedermann zur Vorlage äussern. Einwendungen sind bis spätestens am 29. November 2022 (Poststempel) schriftlich an den Gemeinderat Kappel am Albis, Lindenfeld 2a, 8926 Kappel am Albis, zu richten. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.
Rechtsmittelfrist
Frist: 60 Tage
Ablauf der Frist: 29.11.2022
Weitere Angaben zur Meldung
Zu Beginn des Mitwirkungsverfahren findet am Montag, 5. Oktober 2022, um 19.30 Uhr eine Informationsveranstaltung im kleinen Mühlesaal statt.