Amtliche Publikation

Geschäfts- und Kompetenzenreglement, Teilrevision

Veröffentlicht von
Mettmenstetten
Rubrik
Weitere Bekanntmachungen
Veröffentlicht am
29.11.2023
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Geschäfts- und Kompetenzenreglement, Teilrevision

Das Geschäfts- und Kompetenzenreglement der Gemeinde Mettmenstetten wurde einer umfassenden Revision unterzogen. Folgende Änderungen sind speziell hervorzuheben:

  • Die Energiekommission wird noch bis Ende Legislaturperiode 2022-2026 weitergeführt.
  • Die Kommission Bibliothek und Begegnungsort wird noch bis Ende Legislaturperiode 2022-2026 weitergeführt.
  • Die Verkehrskommission wird noch bis Ende Legislaturperiode 2022-2026 weitergeführt.
  • Es gibt eine Vereinheitlichung der Kommissionen punkto Zweck, Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen.
  • Die Finanzkompetenzen werden entsprechend den Normen der Gemeindeordnung korrigiert. 
  • Es werden neue Schwellenwerte für das Einholen von Offerten festgelegt, womit der Leitfaden "Umgang mit externen Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb des freihändigen Verfahrens"  vom 01.06.2021 aufgehoben wird.
  • Es wird ein Einbürgerungsausschuss beschrieben, welcher die Kompetenz hat, bei Bedarf Einbürgerungsgespräche zu führen.
  • Eine Übergangsbestimmung bis Mitte 2026 wird festgelegt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das aktualisierte Geschäfts- und Kompetenzenreglement liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Albisstrasse 2, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf. 

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Geschäfts- und Kompetenzenreglement 2023.pdfHerunterladen