Vorübergehende Verkehrsanordnung Frohmoosstrasse und Gehrstrasse

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Hedingen
Rubrik
Verkehrsanordnung
Veröffentlicht am
4.11.2021
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Vorübergehende Verkehrsanordnung: Frohmoosstrasse und Gehrstrasse

 

Betrifft

8908 Hedingen

 

Dauer der Verkehrsanordnung

5. November 2021 bis 31. Dezember 2023

 

Vorübergehende Verkehrsanordnung

Auf der Frohmoosstrasse, Abschnitt Tannbühlstrasse bis Lölimöslistrasse, und auf der Gehrstrasse, Abschnitt Gehrrebenstrasse bis Frohmoosstrasse, ist das Parkieren beidseitig verboten.

 

Missachtung

Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.

 

Verfügende Stelle

Gemeinde Hedingen

Zürcherstrasse 27

8908 Hedingen

 

Rechtliche Hinweise und Fristen

Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

 

Ergänzende rechtliche Hinweise

Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

 

Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist:  6. Dezember 2021

 

Kontaktstelle

Statthalteramt Affoltern

Im Grund 15

8910 Affoltern am Albis