Vorübergehende Verkehrsanordnung: Frohmoosstrasse und Gehrstrasse
Betrifft
8908 Hedingen
Dauer der Verkehrsanordnung
5. November 2021 bis 31. Dezember 2023
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Auf der Frohmoosstrasse, Abschnitt Tannbühlstrasse bis Lölimöslistrasse, und auf der Gehrstrasse, Abschnitt Gehrrebenstrasse bis Frohmoosstrasse, ist das Parkieren beidseitig verboten.
Missachtung
Die Missachtung der Signalisation wird als Übertretung von Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr gestützt auf dessen Art. 90 bestraft.
Verfügende Stelle
Gemeinde Hedingen
Zürcherstrasse 27
8908 Hedingen
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Ergänzende rechtliche Hinweise
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 6. Dezember 2021
Kontaktstelle
Statthalteramt Affoltern
Im Grund 15
8910 Affoltern am Albis