Nutzungsplanung: Ersatzlose Aufhebung von Verkehrsbau- und Niveaulinien Im Wolfen - Dachenmas
Betrifft
8906 Bonstetten
Genehmigung
Die mit Beschluss Nr. 65 von der Gemeindeversammlung Bonstetten am 27. Juni 2023 beschlossene ersatzlose Aufhebung der Verkehrsbau- und Niveaulinien RRB Nr. 2523/1972, in den Gebieten "Im Wolfen" und "Dachenmas", Abschnitt Rüti- bis Stallikerstrasse, wurde gemäss den eingereichten Akten durch die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich genehmigt.
Beschluss/Verfügungsnummer: 8524
Beschluss/Verfügungsdatum: 2023-10-31
Gerichtliche Entscheidinstanz: Baurekursgericht des Kantons Zürich
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen die Genehmigungsverfügung kann innerhalb von 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in 3-facher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 11.12.2023
Kontaktstelle
Gemeindeverwaltung Bonstetten
Bereich Hochbau
Am Rainli 2
8906 Bonstetten
Tel.: 044 701 95 25
Mail: hochbau@bonstetten.ch