Gültigkeitserklärung Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern"

Veröffentlicht von
Stallikon
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
26.10.2023
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Gültigkeitserklärung Einzelinitiative "Mindestabstand von Windrädern"

 

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2023 die Einzelinitiative von John Appenzeller betreffend "Mindestabstand von Windrädern" nach formeller und materieller Prüfung für gültig erklärt. Die Einzelinitiative untersteht der Abstimmung durch die Gemeindeversammlung. Die Baukommission wird beauftragt, die entsprechende Vorlage auszuarbeiten und sie nach Vorschriften des Planungs- und Baugesetztes (PBG) öffentlich aufzulegen. Der Gemeinderat entscheidet über seinen Antrag zur Einzelinitiative nach Abschluss des planungsrechtlichen Anhörungsverfahrens.

 

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.

 

27. Oktober 2023
Gemeinderat Stallikon