Festsetzung der Siedlungsentwässerungsgebühren 2025

Veröffentlicht von
Kappel am Albis
Rubrik
Einzelne Gebührenanpassungen
Veröffentlicht am
7.11.2024
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Festsetzung der Benutzungsgebühren 2025 der Siedlungsentwässerung

Gestützt auf die Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen und in Anwendung der Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung werden die Tarife für die Benutzungsgebühr 2025 wie folgt festgesetzt:

 

a) Pauschale Grundgebühr

CHF 180.00 pro Haushaltung (wie Vorjahr);

Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe haben grundsätzlich für jede Betriebseinheit eine Grundgebühr von CHF 100.00 (wie Vorjahr) zu entrichten; Grundeigentümern, welche für dieselbe Liegenschaft, in der sich ihr Betrieb befindet, bereits für eine selbst bewohnte Wohnung die Grundgebühr entrichten, wird die für den Betrieb geschuldete Grundgebühr auf CHF 50.00 (wie Vorjahr) ermässigt.

 

b) Mengenpreis

CHF 1.80 pro Kubikmeter (wie Vorjahr; Grundlage Wasserbezug gemäss Meldung der Wasserversorgungsgenossenschaften für die letzte Abrechnungsperiode).

 

Wo keine Messung der Wassernutzung bzw. eines nicht in die Kanalisation abgeleiteten Anteils mittels Wasserzähler (Wasseruhr) möglich ist, wird die Gebühr pro Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschaftsbetrieb oder Haushaltung grundsätzlich pauschal mit CHF 600.00 bzw. quartalsweise (inkl. Grundgebühr) erhoben.

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden.