Festsetzung der Stundenansätze für das Wahlbüro ab 01.07.2022
Per 1. Juli 2022 trat die neue Entschädigungs- und Besoldungsverordnung der politischen Gemeinde Maschwanden in Kraft. Gemäss Art. 9 dieser Verordnung legt der Gemeinderat die Entschädigung für die Mitglieder des Wahlbüros sowie für die beigezogenen Hilfskräfte des Wahlbüros fest.
Für eine einheitliche Abwicklung und zum Erhalt der Attraktivität der Tätigkeit für das Wahlbüro wird die Entschädigung von bisher CHF 30.00 auf CHF 40.00 angehoben (allgemein gültiger Ansatz für Sitzungsgelder).
Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, während den Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern am Albis, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursfrist muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
04.11.2022
Gemeinderat Maschwanden