Aufhebung allgemeines Feuerverbot und Feuerwerksverbot vom 29. Juli 2022
Das gemäss Verfügung des Stadtrates Sicherheit vom 27. Juli 2022 erlassene allgemeine Feuerverbot und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Stadtgebiet wird mit Verfügung des Stadtrates vom 19. August 2022 aufgehoben.
Das Verbot über das Entzünden von Feuerwerk (inkl. Kleinfeuerwerk) und offenem Feuer (inkl. Grillieren mit Holz, Kohle, Holzkohle) im Freien sowie das Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen, wird ab diesem Zeitpunkt wieder aufgehoben.
Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Balkone und Gartensitzplätze sowie Dachterrassen, das Grillieren mit einem, resp. Verwenden eines Gas- oder Elektrogrills. Vorbehältlich anderslautender Regeln der jeweiligen Hausverwaltung und vorbehältlich der Verwendung mit der nötigen Sorgfalt (Aufstellen des Gerätes auf kippsicherem und feuerfesten Untergrund).
Vorbehalten bleibt das kantonale generelle Feuerverbot im Wald und in den Flächen in Waldesnähe (bis 200m Abstand) vom 21. Juli 2022.
Die Verfügung liegt während der Rekursfrist bei der Abteilung Bau und Infrastruktur, Bereich Hochbau und Umwelt, Obere Bahnhofstrasse 7, 8910 Affoltern am Albis zur Einsicht auf.
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden.
23. August 2022
Stadtrat Afoltern am Albis