Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderates Maschwanden dessen Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026, Wahlanordnung für den Sonntag, 3. März 2024

Veröffentlicht von
Maschwanden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
28.9.2023
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Ersatzwahlen für zwei Mitglieder des Gemeinderates Maschwanden und dessen Präsident/-in für den Rest der Amtsdauer 2022 – 2026, Wahlanordnung für den Sonntag, 3. März 2024

Für die aus dem Gemeinderat Maschwanden zurücktretenden Christian Bachmann und Keila Gruber sind zwei Mitglieder des Gemeinderates Maschwanden und dessen Präsident/-in für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 - 2026 zu wählen.

 

In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 08.11.2023, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Maschwanden hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan an gerech­net, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, erhältlich oder können von der Gemeindehomepage www.maschwanden.ch heruntergeladen werden.

 

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Maschwanden gelten für Ersatzwahlen der an der Urne zu wählenden Gemeindeorgane die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl (§ 54 GPR). Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird in diesem Fall ein Beiblatt beigelegt.

 

Der erste Wahlgang wird auf den Sonntag, 03.03.2024 festgelegt. Sofern die Behörden beim ersten Wahlgang nicht vollständig besetzt werden, erfolgt der allfällige zweite Wahlgang am Sonntag, 09.06.2024.

 

Gemäss § 84 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) gelten Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang dem Mittwoch, 13.03.2024, (§ 7 a VPR) können beim Gemeinderat Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Dorfstrasse 54, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lic. c i.V. mit § 21a VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

29.09.2023

Gemeinderat Maschwanden