Amtliche Publikation

Festsetzung Strassenprojekt "Zentrumsgestaltung" gemäss §15 Strassengesetz (StrG)

Veröffentlicht von
Ottenbach
Rubrik
Strassenbau
Veröffentlicht am
4.1.2024
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Strassenbau: Festsetzung Projekt "Zentrumsgestaltung" gemäss §15 Strassengesetz (StrG)


Im Auftrag von

Gemeinde Ottenbach

Affolternstrasse 3

8913 Ottenbach


Betrifft

8913 Ottenbach


Weitere Bekanntmachung zu Strassenbau


Festsetzung Strassenprojekt:

Nach Durchführung des Mitwirkungsverfahrens (§ 13 StrG) sowie der öffentlichen Planauflage (§16 StrG) hat der Gemeinderat Ottenbach mit Beschluss vom 18. Dezember 2023 folgendes Projekt gemäss §15 StrG festgesetzt: Zentrumsgestaltung Ottenbach.


Weitere Angaben zur Meldung


Angaben zur Auflage:

Der entsprechende Beschluss sowie die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, in der Gemeindeverwaltung Ottenbach, Affolternstrasse 3, 8913 Ottenbach, zur Einsichtnahme auf.


Rechtliche Hinweise:

Gegen die Projektfestsetzung kann innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen, vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat in der Regel die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.