Verkehrsanordnung: Wolserstrasse
Betrifft
8912 Obfelden
Dauernde Verkehrsanordnung
Auf Antrag der Gemeinde Obfelden, Gemeinderat, hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30km/h (Ausdehnung)
Die bestehende Tempo-30-Zone ¨9 Wolserstrasse¨ wird ausgedehnt. Neu wird auf der Wolserstrasse ab Liegenschaft Nr. 32 bis Höhe Einmündung Dorfstrasse die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgesetzt und als Zone signalisiert.
Verfügende Stelle
Kantonspolizei Zürich - Verkehrstechnische Abteilung
Rechtliche Hinweise und Fristen
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Rechtsmittelfrist
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 03.04.2023
Verkehrsanordnungen haben eine Rechtsmittelfrist von 30 Tagen.
Kontaktstelle
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich