Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Haselbach in den Gemeinden Maschwanden, Knonau und Mettmenstetten und an den kommunalen Gewässern Wattbach, Langacherbach, Baareggerbach und Gfängbach in der Gemeinde Knonau.
Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Haselbach in Maschwanden, Knonau und Mettmenstetten ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren.
Der Wattbach, Langacherbach, Baareggerbach und Gfängbach in Knonau sind kommunale Gewässer und wurden durch die Gemeinde bearbeitet, ebenfalls im vereinfachten Verfahren.
Zu den Entwürfen der Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und das Gewässerraumdossier im Bedarfsfall entsprechend bereinigt.
Gestützt auf § 15 g HWSchV werden vom 8. September bis 6. November 2022 die Dossiers zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Haselbach in Maschwanden, Knonau und Mettmenstetten sowie an den kommunalen Gewässern Wattbach, Langacherbach, Baareggerbach und Gfängbach in Knonau bestehend aus einem technischen Bericht und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden in der jeweiligen Gemeinde öffentlich zur Einsicht auf:
Projektunterlagen |
Auflageort |
· Dossier Maschwanden, Haselbach |
Gemeindeverwaltung Maschwanden |
· Dossier Knonau, Haselbach · Dossier Knonau (kommunal), Wattbach, Langacherbach, Baareggerbach und Gfängbach |
Gemeindeverwaltung Knonau |
· Dossier Mettmenstetten, Haselbach |
Gemeindeverwaltung Mettmenstetten |
Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter https://www.gewaesserraum.ch/publikationen/ bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerräume im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltbecken) ersichtlich.
Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html
Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 6. November 2022 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR [Name Gewässer], [Name Gemeinde]» bei folgender Adresse eingereicht werden:
Baudirektion Kanton Zürich
AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft
Abteilung Wasserbau, Sektion Planung
Walcheplatz 2
8090 Zürich