Ersatzbau Dörflibrücke (Dörflistrasse), Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb
Das genannte Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.
Anlass zum Ersatz der Dörflibrücke gaben Zustandserfassungen, welche einen schlechten Allgemeinzustand feststellten. Aus diesem Grund muss das Bauwerk ersetzt werden.
Die Unterlagen zum Projekt können ab Publikation während den ordentlichen Öffnungszeiten am Schalter der Gemeinde, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, eingesehen werden. Die Unterlagen sind zu Informationszwecken und ohne Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit auf der Homepage der Gemeinde www.maschwanden.ch (unter Amtliche Publikationen) oder www.amtliche-nachrichten.ch digital einsehbar. Massgebend sind einzig die konkret aufliegenden Unterlagen. Das Projekt ist nicht ausgesteckt oder eingezeichnet.
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist (Freitag, 11.10. bis Montag, 11.11.2024) schriftlich per Briefpost beim Gemeinderat Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist beim Gemeinderat einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Wer Einsprache erhebt, muss glaubhaft darlegen, inwieweit ihm oder ihr aufgrund des geplanten Strassenbauprojekts ein persönlicher Nachteil erwächst.
11. Oktober 2024
Gemeinderat Maschwanden