Perimeterentlassungen der Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden
Die Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden beabsichtigt ihr Beizugsgebiet zu bereinigen. Zu desem Zweck sind diejenigen Grundstücke, die weder landwirtschaftlich genutzt werden, noch Anlagen der Genossenschaft enthalten, aus dem Beizugsgebiet der Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden zu entlassen oder von der Beitragspflicht zu befreien, sofern für ihre Nutzung keine Anlagen der Genossenschaft mehr im Sinne von § 107 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979 (LG) beansprucht werden.
Der Vorstand der Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden hat mit Beschluss vom 14. März 2023 die entsprechenden Entlassungen angeordnet. Ein Protokollauszug liegt zusammen mit einem Übersichtsplan, in welchem die betroffenen Grundstücke bezeichnet sind, in der Zeit vom 16. Februar 2024 bis zum 18. März 2024 am Schalter der Gemeinde Maschwanden, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, zu den ordentlichen Öffnungszeiten auf.
Ein Rekurs gegen die Entlassung aus dem Perimeter der Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden ist innert der Auflagezeit schriftlich und begründet an den Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, zu richten (§ 107 Abs. 2 LG).
Im Auftrag der Unterhaltsgenossenschaft Maschwanden
16. Februar 2024
Gemeinde Maschwanden