Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO)
Die Gemeindeversammlung hat mit Beschluss vom 23. Mai 2022 die Abfallverordnung der Gemeinde Mettmenstetten (AbfVO) erlassen. Gestützt auf Art. 12 Abs. 1 sowie Art. 13 Abs. 2 Abfallverordnung legt der Gemeinderat die Höhe der einzelnen Gebühren sowie ihre konkrete Ausgestaltung im Rahmen eines Behördenerlasses fest.
Mit der nun vorliegenden Tarifordnung zur Abfallverordnung(T AbfVO) sollen nun sämtliche Gebührenansätze sowie die Modalitäten ihrer Erhebung in einem Erlass zusammengefasst werden. Die Grundgebühren 2023 bleiben gegenüber 2022 unverändert.
- Fr. 90.00 inkl. MwSt. pro Haushalt, Gewerbe-, Industrie- und Landwirtschaftsbetrieb (2022: Fr. 90.00).
- Für die Abfallsackgebühren und Sperrgutmarken gelten die Ansätze des Dienstleistungsverbands Amt (DILECA).
Neu werden Verursachergebühr für biogene Abfälle sowie Grünabfälle (Gebühr nach Volumen mit Jahresvignetten und Einzelmarken) erhoben.
Der Beschluss sowie die Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Schalter Einwohnerkontrolle, Albisstrasse 2, Mettmenstetten, während der Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf bzw. kann auf www.mettmenstetten.ch eingesehen werden
Gegen die Festsetzung Tarifordnung zur Abfallverordnung (T AbfVO) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, 8910 Affoltern a. A. schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in zweifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
21. Oktober 2022
Gemeinderat Mettmenstetten