2. Publikation Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer (2018 - 2022) von zwei Mitglieder der reformierten Kirchenpflege

Veröffentlicht von
Knonau
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
7.10.2019
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Ersatzwahl für die restliche Amtsdauer

(2018 - 2022)

Zwei Mitglieder der reformierten Kirchenpflege

Auf die Wahlausschreibung vom 27. August 2019 ist innert Frist für die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern der reformierten Kirchenpflege Knonau für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022 folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:


Walter von Siebenthal, 1951, Verlagskaufmann, Husrainstrasse 4, Knonau


In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis und mit spätestens 14. Oktober 2019 kann der Vorschlag zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Knonau, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau eingereicht werden. Nach Ablauf dieser zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.


Die Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei, Stampfistrasse 1, 8934 Knonau oder auf der Gemeindewebseite (www.knonau.ch/Rubrik: Politik - Abstimmungen / Wahlen - Ersatzwahl Kirchenpflege) erhältlich.


Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit einer politischen Partei angegeben werden. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.


Sind die Voraussetzungen gemäss § 54 GPR für eine stille Wahl erfüllt, erklärt der Gemeinderat den Vorgeschlagenen als gewählt. Andernfalls findet am 9. Februar 2020 eine Urnenwahl statt.


Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, c/o Martin Billeter Präsident, Püntenstrasse 6, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Im Auftrag der reformierten Kirche Knonau


Gemeinderat Knonau