Gebührentarif der Politischen Gemeinde Mettmenstetten – Teilrevision
Der Gemeinderat Mettmenstetten hat den Gebührentarif mit Beschluss 2023-208 vom 14. November 2023 einer Teilrevision unterzogen.
Der Gemeinderat passt die Tarife in folgenden Bereichen an:
Art. 6 Personal-, Fahrzeug- und Maschinenkosten
Sprachliche Präzisierungen / nicht kommerzielle lokale Anlässe erhalten günstiger Festbankgarnituren.
Art. 7 SBB-Tageskarte
Anpassung an die neuen SBB-Tageskarten, welche ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Art. 8 Bauwesen
Sprachliche Präzisierung bei PV-Anlagen / die Gebührenpauschale bei Luft-Wasser-Wärmepumpen wird gestrichen.
Art. 13 Schwimmbad
Erhöhung der Tarife für Einzeleintritte und Saisonkarten
Art. 14 Schulanlage Gramatt
Sprachliche Präzisierungen / verschiedene Anpassungen bei den übrigen Schulanlagen
Art. 16 Giebel (Gemeindehaus)
Erhöhung des Tarifs
Art. 17 Bibliothek / Begegnungsort
Anpassung im Bereich der Reinigungskosten
Art. 20 Einbürgerungen Schweizerinnen und Schweizer
Abstufung der Einbürgerungsgebühr nach Alter gemäss KBüG
Art. 21 Einbürgerungen Ausländerinnen und Ausländer
Abstufung der Einbürgerungsgebühr nach Alter gemäss KBüG
Art. 27 Auskünfte und Bestätigungen
Ergänzung Zuweisung Krankenkasse
Im Übrigen wird auf den beiliegenden Gebührentarif verwiesen.
Der revidierte Gebührentarif in Papierform liegt im Gemeindehaus auf. Der überarbeitete Gebührentarif tritt nach Eintritt der Rechtskraft am 1. Januar 2024 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern a.A. Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Gemeinderat Mettmenstetten, den 17.11.2023