Protokoll des Wahlbüros
Volksabstimmung vom 27. September 2020
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Abstimmung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern am Albis, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Aeugst am Albis, 5. Oktober 2020
Wahlbüro Affoltern am Albis