Vorübergehende Verkehrsanordnung Pöstliweg Aeugstertal
Dauer der Verkehrsanordnung
1. April 2023 bis ca. 1. November 2023 (Dauer der Bauarbeiten In der Breite 6)
Vorübergehende Verkehrsanordnung
Die Einbahnstrasse Pöstliweg wird aufgehoben. Der Pöstliweg ist während der Bauarbeiten in beide Richtungen befahrbar.
Verfügende Stelle
Gemeinderat Aeugst am Albis
Dorfstrasse 22
8914 Aeugst am Albis
Rechtliche Hinweise
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Rekursfrist beim Statthalteramt Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Frist: 30 Tage
Aeugst am Albis, 3. März 2023