Ersatzwahl von zwei Mitgliedern sowie des Präsidiums der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026

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Obfelden
Rubrik
Abstimmungen/Wahlen
Veröffentlicht am
21.11.2022
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Ersatzwahl von zwei Mitgliedern sowie des Präsidiums der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026

Die Evangelisch-reformierte Kirchenpflege hat mit Beschluss vom 16. November 2022 die Ersatzwahl von zwei Mitgliedern sowie des Präsidiums für die restliche Amtsdauer 2022 - 2026 für den 16. April 2023 angeordnet. Als Termin für einen allfälliger 2. Wahlgang wird der 18. Juni 2023 festgesetzt.

 

In Anwendung von § 48 ff. des Gesetzes über die Politischen Rechte sowie Artikel 6 der Kirchenordnung ist bei einer Ersatzwahl das Wahlverfahren der stillen Wahl anzuwenden. Sind die Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel verwendet. Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt beigelegt. Die Wahlvorschläge sind bis zum 3. Januar 2023 bei der Kirchenpflege Obfelden, Gemeindeverwaltung Obfelden, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-tägigen Frist (erste Frist) veröffentlicht.

 

Innerhalb der zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue eingereicht werden.  

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden, erhältlich oder können unter www.obfelden.ch Rubrik: Politik / Abstimmungen & Wahlen heruntergeladen werden.

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können bei der jeweiligen wahlleitenden Behörde gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden. 

 

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirkskirchenpflege Affoltern, Herr Martin Billeter, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.