Aufhebung öffentlicher Weg, Kat.- Nr. 506, Gemeinde Knonau
Öffentliche Planauflage
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 3. Oktober 2023, führt die Gemeinde Knonau im Sinne von § 38 des Strassengesetzes (StrG) das Aufhebungsverfahren eines öffentlichen Weges durch:
Das Grundstück Kat.-Nr. 506, mit einer Gesamtfläche von 235 m2, wird gestützt auf § 38 des Strassengesetzes (StrG) als öffentlicher Weg, aufgehoben;
Angaben zur Auflage:
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen (13. Oktober 2023 bis 13. November 2023) auf der Gemeindeverwaltung Knonau, während den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf.
Ort der Planauflage:
Gemeindeverwaltung Knonau
Stampfistrasse 1
8934 Knonau
Rechtliche Hinweise:
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die aufgerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 13.11.2023