Protokoll der Erneuerungswahl des Gemeindepräsidiums vom Sonntag, 27. März 2022
Für den nicht besetzten Sitz wird am 15. Mai 2022 ein 2. Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Wahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
29. März 2022
Wahlbüro Mettmenstetten